Familienrecht umfasst bei SLVB die gesamte Bandbreite angefangen bei der Betreuung der ehelichen Krise (Trennung, Scheidung) bis zur Beendigung der Lebenspartnerschaft sowie die Abfassung von Vereinbarungen im Verhältnis zwischen unverheirateten Eltern und ihren Kindern.
Die Kanzlei kann dabei auf eine lange und solide Erfahrung bei der Bewältigung von Schwierigkeiten zurückblicken, die sich bei der elterlichen Krise, insbesondere bei grenzüberschreitenden Beziehungen in Sachen gemeinsames Sorgerecht nach italienischem Recht offenbaren.
SLVB betreut ihre Mandanten auch im Hinblick auf alle Bereiche, die die Pflegschaft, Vormund und Entmündigung betreffen.
Einen besonderen Stellenwert bezogen auf die Tätigkeitsfelder der Kanzlei nimmt die Betreuung einschl. Abwicklung von Erbfällen ein. Grenzüberschreitende Erbfälle mit im Ausland befindlichem Vermögen bzw. Erben, die in verschiedenen Ländern ihren Wohnsitz haben erfordern länderübergreifende Rechtskenntnisse und ein hohes Mass an interkultureller Empathie. Unabhängig davon, ob es sich um eine Beratung zwecks Gestaltung der Erbfolge handelt, oder ob nach Eintritt des Erbfalls die daraus resultierenden Vermögensfolgen zu bewerten sind, auch Fragen des Erbschaftssteuerrechts werden mit behandelt.
Bei transnationalen Erbfällen ist die Kanzlei daran interessiert im Weg der Mediation die aussergerichtliche Streitbeilegung zu erwirken.